Datenschutz

Europäische Datenschutz Grundverordnung (EU – DSGVO)

Zum 25.Mai 2018 gilt in allen EU - Mitgliedsstaaten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: EU-DS-GVO oder DS-GVO). Ab diesem Stichtag gilt die Verordnung auch in Deutschland als unmittelbar anzuwendendes Recht. Die DS-GVO wird wesentliche Teile des Datenschutzrechts in Europa vereinheitlichen und derzeit geltendes Datenschutzrecht ablösen. Die DS-GVO enthält viele aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bereits bekannte Ansätze, aber auch viele neue Konzepte welche bis zum Mai 2018 umgesetzt sein müssen.

Bis zu diesem Stichtag sind auf Grund zahlreicher Neuerungen und strengeren Regelungen einige Aufgaben in Ihrem Unternehmen, Einrichtungen oder auch Vereinen zu erledigen.

  • Umsetzung bis 25.05.2018
  • Meldepflicht bei der Aufsichtsbehörde
  • Verarbeitungsverzeichnis intern und öffentlich
  • Datenschutzkonforme Website
  • Stärkere Betroffenenrechte
  • Rechenschaftspflicht
  • Datenschutzmanagementsystem
  • IT Sicherheitsmanagement

Künftig drohen Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder sogar bis zu 4% des weltweiten Umsatzes des Konzerns. Wir unterstützen sie gerne bei den notwendigen Maßnahmen. Sollten sie noch keinen Datenschutzbeauftragten vor Ort haben, so bieten wir uns auch gerne als externer Datenschutzbeauftragter gem. Artikel 39 EU-DSGVO an.

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