Die EU-DSGVO kommt - Wir übernehmen für Sie

die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten

Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen eine Betreuung die den Datenschutz in Ihrem Unternehmen gewährleistet.

Gemeinsam mit Ihnen stellen wir die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sicher. Unser Ziel ist es für Ihr Unternehmen die optimale Implementierung datenschutzkonformer Prozesse sowie die Sicherstellung der Rechtskonformität nach der EU-DSGVO gemeinsam mit Ihnen umzusetzen.

Ein Auszug unserer Leistungen:

  • Übernahme der gesetzlich geforderten Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz (Artikel 39 EU-DSGVO)
  • Ansprechpartner für die Mitarbeiter, die MAV sowie die Geschäftsleitung zu Fragen des Datenschutzes
  • Erstellung einer Verarbeitungsübersicht (Artikel 30 EU-DSGVO)
  • Durchführung eines Datenschutzaudits (Artikel 5/Artikel 39 EU-DSGVO)
  • Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger technischer und organisatorischer Maßnahmen (Artikel 32 EU-DSGVO)
  • Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Sensibilisierung, Information, Kenntnisnahme)

Bedenken Sie auch bitte "die EU-DS-GVO steht vor der Tür" und droht mit Bußgeldern bis 20 Mio. €. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich zum Thema Datenschutz! Auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, ist der Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Z. B. durch Verfahrensverzeichnisse, Vorabkontrollen oder durch § 9 plus Anlage BDSG.

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