eCommerce: Achtung bei automatisierten eMails - Abmahnwelle


Jetzt wurde ein neues Gerichtsurteil bekannt und zwar betrifft es mal wieder den eCommerce Bereich.

Man müsste jetzt den Anmeldeprozedere mit so einem Double-Opt-In Verfahren erweitern, damit der Shop Betreiber immer sicher gehen kann, dass der Angemeldete wirklich interessiert ist und nicht von jemand anderen eingetragen wurde. Somit sind alle Online-Shops ohne das Double-Opt-In Verfahren abmahnfähig.

Wenn Sie mehr dazu wissen wollen oder lösungen für Ihren Online-Shop benötigen Rufen Sie uns an oder schreibe Sie uns.


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