eCommerce: Achtung bei automatisierten eMails - Abmahnwelle
Jetzt wurde ein neues Gerichtsurteil bekannt und zwar betrifft es mal wieder den eCommerce Bereich.
Man müsste jetzt den Anmeldeprozedere mit so einem Double-Opt-In Verfahren erweitern, damit der Shop Betreiber immer sicher gehen kann, dass der Angemeldete wirklich interessiert ist und nicht von jemand anderen eingetragen wurde. Somit sind alle Online-Shops ohne das Double-Opt-In Verfahren abmahnfähig.
Wenn Sie mehr dazu wissen wollen oder lösungen für Ihren Online-Shop benötigen Rufen Sie uns an oder schreibe Sie uns.