Freie Routerwahl ab 01.08.2016


Ab 1. August 2016 heißt es: Freie Wahl für jeden Anschluss! Denn dann tritt die gesetzliche Neuregelung zur Routerfreiheit in Kraft. Was genau bedeutet das?

1. Das neue Gesetz legt die „Dose an der Wand“ als passiven Netzabschlusspunkt fest. Der Anwender kann so das Endgerät seiner Wahl an jedem Anschluss einsetzen - egal, ob DSL, Kabel oder Glasfaser.

2. Im Zuge dessen sind die Provider zur Herausgabe der Zugangsdaten verpflichtet, die Ihre Endkunden benötigen um mit ihrem eigenen Endgerät vom schnellsten Heimnetz auch am Kabelanschluss profitieren zu können.

3. Mit der neuen Routerfreiheit eröffnen sich bei einem Marktpotential von 6,6 Millionen
Kabelanschlüssen*

*Quelle: Jahresbericht Bundesnetzagentur 2015


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