AGB - Kaminski-Betz GBR - „STAR PC“

Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind Grundlagen eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unsere schriftliche Bestätigung.

Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Soweit zu dem Angebot Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gehören, sind geringfügige oder handelsübliche Abweichungen und Abänderungen möglich. Angebote haben eine Gültigkeit von 7 Tagen nach Angebotserstellung. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

Aufgeführte Dienstleistungsartikel sind auch in unseren Angeboten immer als Kostenschätzungen zu verstehen, da deren genaue Kosten aufgrund variabler Faktoren wie Materialpreisschwankungen, Arbeitsaufwand oder unvorhersehbaren Herausforderungen im Projektverlauf zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht endgültig feststellbar sind. Die geschätzten Kosten basieren auf den besten verfügbaren Informationen und unserer fachkundigen Einschätzung, sind jedoch unverbindlich und können sich je nach den tatsächlichen Projekterfordernissen oder Marktschwankungen ändern.

Mobilfunkverträge

Im Falle des Abschlusses eines Mobilfunkvertrages gelten zusätzlich die AGB's des jeweiligen Providers oder Netzanbieters, die dem Vertrag beiliegen. Sollte ein Kunde abgelehnt werden, ist er verpflichtet die ihm bereits ausgehändigten Geräte und Karten unverzüglich und unbenutzt an STAR-PC auszuhändigen. Sollte eine Vertragsübernahme stattfinden, sind Geräte und Karten ebenfalls an STAR-PC auszuhändigen, um diese an den neuen Vertragspartner übergeben zu können. Sollte dies nicht erfolgen, ist STAR-PC berechtigt, diese in Rechnung zu stellen oder bei einer zeitgleichen Aufschaltung eines Vertrages über einen neuen Anbieter, diese mit den neuen Provisionen auf den aktuellen Vertrag umzurechnen. Dadurch entstehende Aufpreise werden in Rechnung gestellt, Guthaben werden dem Kunde ausgezahlt.

Leihverträge

Der Kunde ist verpflichtet, die im Leihvertrag angegebene Ware ordnungsgemäß und vollständig am im Vertrag vereinbartem Termin an STAR-PC auszuhändigen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist STAR-PC berechtigt, eine Verzugspauschale zu erheben oder bei Unvollständigkeit für den fehlenden Artikel den Verkaufspreis zu berechnen. Sollte durch o. g. Gründe ein weiterer Vertrag nicht zustande kommen, wird der Ausfall dem Leihenden in voller Höhe berechnet.

Lieferung und Lieferzeiten

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat. Wird diese Frist seitens STAR-PC überschritten, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebe-nen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Bei Sendungen an STAR-PC trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei STAR-PC, sowie die gesamten Transportkosten.

Gewährleistung

Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserun-gen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Rechnungsdatum. Ausgeschlossen von der zwölfmonatigen Garantie sind Akkus und Batterien. Dort gelten die Herstellergarantien.

Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung mitgeteilt werden. Der Käufer ist im Falle eines Mängel verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, an STAR-PC in der Originalverpackung zu senden. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von STAR-PC nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

Sollte der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, daß dieses mangelfrei ist, so behält sich STAR-PC vor, in diesem Falle einer der Aufwendung entsprechenden Aufwandspauschale zu erheben. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch STAR-PC die auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern soll.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer resultierend aus dem Vertragsverhältnis jetzt und künftig zustehen, verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware bei STAR PC. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriff Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher- auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf Eigentum von STAR-PC hinweisen und STAR-PC unverzüglich benachrichtigen, damit STAR-PC die Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, STAR-PC die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug- ist STAR-PC berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns ist gemäß §13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.

Zahlung

Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort und ohne Abzug zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

STAR PC ist neben der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts berechtigt, den bis zur Wiedererlangung der Ware erlittenen Wertverlust daran vom Käufer geltend zu machen.

Reparaturen

Soweit STAR PC mit der Reparatur von Waren beauftragt worden ist, so ist STAR PC unabhängig von der Entstehung eines gesetzlichen Pfandrechtsberechtigt, die Ware der Verwertung zuzuführen und den Erlös einzubehalten, wenn der Auftraggeber den fälligen Werklohn nicht innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsstellung bei STAR PC abholt. Ab Beginn der 4. Woche nach Rechnungsstellung ist STAR PC darüber hinaus berechtigt, pro Tag einen Pauschbetrag für die Lagerung der Ware in Höhe von 5,00 EUR zu verlangen.

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